Jugenschutz
Änderungen
Stand 12.12.2023
In zweifacher Ausführung
Einlass für unsere Karnevalssitzungen ist ab 16 Jahren.
U18-jährige Karnevallisten bringen bitte folgendes
(in zweifacher Ausführung) zu den Sitzungen mit:
1. Eine von den Personensorgeberechtigten und vom Erziehungsbeauftragten unterschriebene Erziehungsbeauftragung
Download Vordruck
2. Eine Kopie des Personalausweises der erziehungsbeauftragten Person
3. Und eine Kopie des eigenen Personalausweises
Der Einlass nach den Sitzungen ist nur für
Karnevallisten ab 18 Jahren.